Verschenken Sie kein Geld: Wer in Immobilien investiert, sollte auch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen. Unsere SteuerPlus-Strategie hilft Ihnen dabei, gezielt Steuern zu sparen – und so Ihre Rendite deutlich zu steigern. Denn: Jeder hat das Recht, Steuern zu sparen.
Bei zu Wohnzwecken genutzten Immobilien (Baujahre 1925–2023) erlaubt das Gesetz eine lineare Abschreibung über 50 Jahre – das entspricht 2 % jährlich auf den Gebäudewert. Abschreibbar ist jedoch ausschließlich der Teil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt – nicht das Grundstück. Die Aufteilung zwischen Gebäude- und Grundstücksanteil erfolgt in der Regel anhand der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums.
Mit unserer bewährten Strategie lässt sich diese Standardabschreibung jedoch optimieren – etwa durch die Anwendung verkürzter Restnutzungsdauern oder die Abschreibung herstellungsnaher Aufwendungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt: Wird der Kaufpreis im Kaufvertrag auf Gebäude und Grundstück aufgeteilt, ist diese vertraglich vereinbarte und bezahlte Aufteilung grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen.
Im Rahmen unserer SteuerPlus-Strategie sorgen wir dafür, dass die Kaufpreisaufteilung rechtskonform und zugleich steuerlich optimiert erfolgt – mit dem Ziel, einen möglichst hohen Gebäudeanteil auszuweisen. Denn: Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig und bildet somit die Grundlage für Ihre steuerlichen Vorteile.
Der Gesetzgeber erlaubt es, von der gesetzlich festgelegten linearen Abschreibung von 2 % pro Jahr abzuweichen – sofern ein qualifiziertes Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer vorgelegt wird.
Im Rahmen unserer SteuerPlus-Strategie liefern wir zu jeder von uns vermittelten Immobilie ein zertifiziertes Nutzungsdauergutachten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter. Damit kannst Du Deine jährliche Abschreibung rechtssicher auf mindestens 3,4 % bis 3,8 % erhöhen.
Das macht einen echten Unterschied:
Bei einem Immobilienbestand mit einem Gebäudewert von 2 Millionen Euro entspricht ein zusätzlicher Abschreibungssatz von 1,8 % einem steuerlich absetzbaren Betrag von 36.000 Euro jährlich – insgesamt also 76.000 Euro pro Jahr.
Abziehbar, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf nicht mehr als 15 % des auf den Gebäudewert entfallenden Kaufpreises betragen. Wird diese Grenze überschritten, gelten die Aufwendungen als anschaffungsnah und müssen über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Der Bundesfinanzhof hat jedoch klargestellt: Diese 15 %-Grenze findet keine Anwendung, wenn die Sanierung bereits vor dem Übergang von Nutzen und Lasten durchgeführt wird.
Unsere SteuerPlus-Strategie sieht genau das vor: Durch eine entsprechend gestaltete Regelung im Kaufvertrag können die Sanierungskosten in der Regel bereits im Jahr der Durchführung vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
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